Der österreichische Oberste Gerichtshof hat im Streit um die Verwendung eines MArkennamens in einer Doamin durch einen Kritiker zu Gunsten des Kritikers und Domaininhabers entschieden. Somit ist es zulässig, den Markennamen eines Produkts oder Herstellers als Bestandteil einer Domain zur kritischen Auseinandersetzung mit eben diesem zu verwenden. Wichtig hierbei: nur als Bestandteil der Domain!

Gegenstand der Verhandlungen waren die Domain http://www.aquapol-unzufriedene.at/ welche als Anlaufpunkt für Geschädigte der Firma Aquapol dient.

Erheiternd war für mich beim lesen dieser News aber vor allem, in welchem Bereichen jetzt schon überall esotherischer Hokus-Pokus Einzug gehalten hat. Es reicht nicht, dass dieser Grander-Quatsch von wegen "belebtes Wasser", physikalisch ein kompletter Humbug, in vielen Neubauten verbaut wird, und die Mieter/Käufer dieser Objekte dann auch noch unfreiwillig dafür zahlen müssen, nein, auch feuchte Wände werden mittels "gravomagnetischer Bodenenergie" (WTF????) trocken gelegt. Das Öffnen dieser hier feil gebotenten Zauber-Kästchen offenbart dann nur ein paar von Amateuren zusammengebogene Kupferleiter die mittels Kabelbinder auf einem Plastikgestell montiert sind ... so schaut professionelle Physik aus :-)

Wer zum geier kauft diesen Mist und noch schlimmer: Wer glaubt wirklich an eine Wirkung von solchen Betrügereien?