Folgende Antwort auf meine Email an den OÖ-Landtag erreichte mich heute Vormittag von Herrn LAbg. Dr. Karl Frais, dem Klubobmann des SPÖ-Landtagsklubs:
Sehr geehrter Herr Fladischer! Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben betreffend die Beilage 1875/2009, das ich und andere Landtagsabgeordnete der SPÖ erhalten haben, und darf im Namen des SPÖ-Landtagsklubs darauf wie folgt eingehen: Der Oö. Landtag hat sich in seiner Sitzung am 7. Mai 2009 einstimmig dafür ausgesprochen, den Zugang zu Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt einzuschränken. Dies soll in einem ersten Schritt dadurch geschehen, dass sich die heimischen Internetprovider freiwillig zu solchen Sperren verpflichten. In einem weiteren Schritt sollen gesetzliche Grundlagen für verpflichtende Zugangssperren geschaffen werden. Da das Land Oberösterreich derartige Zugangsbeschränkungen mangels rechtlicher Kompetenz selbst nicht regeln kann, richtet sich dieser Antrag an die Bundesregierung. An ihr liegt es nun, mit den Internetprovidern in Verhandlungen zu treten bzw. die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Der SPÖ-Landtagsklub war sich bei der Unterzeichnung dieses Antrags, der von der ÖVP verfasst und in Folge von allen anderen im Landtag vertretenen Fraktionen unterstützt wurde, durchaus des Spannungsfelds bewusst, in dem er sich bewegt: auf der einen Seite der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch, auf der anderen Seite die Gefahr der Einschränkung von Menschenrechten und Grundfreiheiten durch staatliche Zensur. Nach reiflicher Überlegung waren wir jedoch (und sind noch immer) der Meinung, dass beides Berücksichtigung finden kann. Kinderpornografie findet im Internet eine rasante und weltweite Verbreitung. Einzeltäter und organisiertes Verbrechen bedienen sich dieses Mediums und können nur vereinzelt durch konzertierte Aktionen der Polizeibehörden ausgehoben werden. Der breite Konsum von kinderpornografischen Inhalten, der "Nährboden" dieser Industrie, bleibt jedoch meist unbehelligt. Aus unserer Sicht führt daher an einer Sperre derartiger Seiten im Internet kein Weg vorbei. Wie diese Maßnahmen konkret umgesetzt werden, welche Inhalte die Vereinbarungen mit den Providern umfassen oder wie die zu schaffenden gesetzlichen Grundlagen ausgestaltet sind, wird Aufgabe von Verhandlungen sein, die die Bundesregierung im Vorfeld mit den Internetanbietern, Interessenverbänden, NGOs und interessierten BürgerInnen führen wird müssen. Dass dabei die Menschenrechte und die Grundfreiheiten der StaatsbürgerInnen geachtet und eine staatliche Zensur verhindert werden muss (beispielsweise durch die Notwendigkeit richterlicher Anordnungen oder die Einsetzung unabhängiger Kommissionen), steht für uns SozialdemokratInnen außer Frage. Mit freundlichen Grüßen LAbg. Dr. Karl Frais Klubobmann
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