Zwei Tage nach der Abstimmung in den Ausschüssen hat auch die sozialdemokratische Fraktion eine Stellungnahme herausgegeben:

Sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten Tagen gab es zahlreiche, recht unterschiedliche, Meldungen zum Telekompaket, welches am Montag, dem 7. Juli in den federführenden Ausschüssen ITRE (Industrie, Forschung und Energie) und IMCO (Binnenmarkt und Verbraucherschutz) abgestimmt wurde. Im Name der österreichischen Delegation der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament möchten wir nachfolgende Stellungnahme abgeben. Wir möchten klarstellen, dass die Netzneutralität keinesfalls in Frage gestellt wird. Der Kompromissänderungsantrag Nr. 5 sagt klar, dass es "keine Restriktionen oder Verzerrungen beim Netzzugang oder bei der Leistung von Netzdiensten geben darf" - im englischen Original: "ensuring that there is no distortion or restriction of competition in the electronic communications sector, in particular for the delivery of and access to entoent and services across all networks" Anzumerken ist ferner, dass vor allem die nationalen Regulierungsbehörden durch den vorliegenden Vorschlag des Europäischen Parlaments gestärkt - und innerhalb Europas besser koordiniert werden sollen, um faire, objektive, nicht-diskriminierende und transparente Regelungen für alle Beteiligten zu schaffen. Die nationalen Regulierungsbehörden sollen in die Debatten bzw. Entscheidungen zwischen Internet Service Providern (ISP´s) und Vertretern von Urheberrechtsinteressen eingebunden werden - was aber nur Auswirkungen auf die Informationen für Endkonsumenten hat - so wie dies auch in der Richtlinie für Universale Dienste festgelegt ist. Es ist keineswegs der Wille der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, dass massive Maßnahmen wie z.B. das Kappen der Internetverbindung (wie etwa vom französischen Präsidenten Sarkozy vorgeschlagen wird) bei Urheberrechtsverletzungen oder bei nicht rechtmäßigen Inhalten vorgenommen werden sollen. Die entsprechenden Anträge wurden im ITRE-Ausschuss auch abgelehnt Hinsichtlich der inhaltlichen Verantwortlichkeit der ISP´s spricht der abgestimmte Bericht nur von "promotion of lawful content", das heißt die ISP´s werden nicht für den Inhalt ihrer Kunden zur Verantwortung gezogen. Zur Verständlichkeit der englische Originaltext: "applying the principle that end-users should be able to access and distribute any lawful content and use any lawful applications and/or services of their choice and for this purpose contributing to the promotion of lawful content in accordance with Article 33 of Directive 2002/22/EC (Universal Service Directive)." Im Sinne des Verbraucherschutzes wurde die Laufzeit von Verträgen für elektronische Kommunikationsdienstleistungen auf maximal 24 Monate beschränkt. Es müssen aber auch Verträge für nur 12 Monate angeboten werden. Der Kunde hat nun außerdem die Möglichkeit, bei Vertragsänderungen, welche seitens des Anbieters vorgeschlagen werden, vom Vertrag zurückzutreten. Die Möglichkeit für Notrufe und die Feststellung des Aufenthaltsortes von in Not geratenen Personen muss seitens der Anbieter, welche elektronische Kommunikationsdienstleistungen für ausgehende Anrufe anbieten, sichergestellt sein. Dies gilt auch für körperlich benachteiligte Konsumenten, welche den gleichen Zugang zu Notfalldiensten haben müssen. Dies soll im gesamten EU-Raum durch die Einhaltung von europäischen Standards für die entsprechende technische Ausstattung gewährleistet sein. Der Kulturausschuss des Europäischen Parlaments hat auch in seinen Stellungnahmen zum Telekompaket festgehalten, dass in erster Linie neben den Verbraucherrechten, auch die Förderung der Vielfalt und Qualität der erbrachten Dienstleistungen im Mittelpunkt stehen müssen. Vor allem die digitale Dividende ist ein wichtiges Instrument der audiovisuellen Politik und Medienpolitik, durch das die Meinungsfreiheit und der Medienpluralismus, die kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie die Rechte von Minderjährigen wirksam gefördert und geschützt werden können. Aus diesem Grund darf die Zuweisung und Zuteilung der digitalen Dividende nicht nur unter den Gesichtspunkten der Gewinnmaximierung getroffen werden, sondern soll auch die Rechte der gegenwärtigen Nutzer von audiovisuellen Mediendiensten schützen und, wie bereits erwähnt, die kulturelle und sprachliche Vielfalt widerspiegeln. Von einer Beeinflussung der Lobbyisten seitens der großen Medienindustrie kann also in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden. Im September wird über den wie oben beschrieben abgeänderten Vorschlag der Kommission im Plenum abgestimmt werden. Unsere politische Gruppe möchte festhalten, dass sie keinem Vorschlag zustimmen wird, welche die Rechte der Konsumenten oder den freien Internetverkehr einschränkt. Mit freundlichen Grüßen Hannes Swoboda, Christa Prets, Wolfgang Bulfon Assistant to MEP Wolfgang Bulfon European Parliament Rue Wiertz 60, ASP 15G 350 B-1047 Bruxelles Tel: +32/2/28 47721 Fax: +32/2/28 49721 Email: wolfgang.bulfon@europarl.europa.eu

Somit dürften zumindest einmal die gröbsten Einschränkungen der Netzneutralität (Zwangstrennung, Spyware-Installation etc.) eine Abfuhr bekommen.

Viele der Punkte könnten aber noch gelockert werden, um nicht zukünftigen Einschränkungen den Weg zu ebenen.