Folgende Email erreichte mich gestern Vormittag vom Klubobmann der Grünen im Oö. Landtag, Gottfried Hirz, als Antwort auf meine Email vom 11.05.2009. Leider handelt es sich nur um eine allgemeine Massenantwort:
Sehr geehrter Herr Fladischer! Vielen Dank für ihre Anfrage und Reaktion zur Resolution an die Bundesregierung betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderpornografie (Initiativantrag 1875 BlgOöLT XXVI. GP), die am 7. Mai 2009 im Oö. Landtag einstimmig verabschiedet wurde. Es ist sehr erfreulich, wenn die umfangreiche Arbeit der Grünen im Oberösterreichischen Landtag auf breiter Basis wahrgenommen wird und ein Echo findet. Gleich vorweg möchten wir bekräftigen, dass wir die geäußerten Bedenken im vorliegenden Zusammenhang sehr, sehr ernst nehmen und uns diese auch ganz wesentlich und wichtig erscheinen. Die zahlreichen aufmerksamen Beiträge zu diesem sensiblen Thema unterstreichen die Bedeutung dieser Thematik. Den Grünen und besonders den Grünen Oberösterreich sind die Grund- und BürgerInnenrechte - wie wir in dieser Legislaturperiode schon mehrfach bewiesen haben - enorm wichtig und ein großes Anliegen. Dazu gehört selbstverständlich die Gewährleistung der Meinungsfreiheit, auch im Bereich der sogenannten "Neuen Medien", wie insbesondere dem Internet. Wir verstehen und teilen die grundsätzliche Besorgnis, denn auch die Grünen Oberösterreich wollen keinesfalls eine "Zensur" von Medieninhalten, sondern steht für die Grünen der Schutz der Grundrechte im Vordergrund. Allerdings ist bereits an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass auch die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grund- und Freiheitsrechte keine grenzen- und schrankenlosen Rechte darstellen bzw. zum Teil über immanente Schranken verfügen. Bei der in Rede stehenden Landtagsbeilage 1875/2009 handelt es sich um eine Aufforderung des Landes Oö. an die Bundesregierung, im Bereich der Bekämpfung der Kinderpornografie zusätzliche Maßnahmen zu setzen. Formaler Hintergrund für den Antrag ist, dass die Gesetzgebungskompetenz in diesem Zusammenhang ausschließlich beim Bund liegt (es betrifft hauptsächlich Strafrecht, Strafprozessrecht, Medienrecht und Telekommunikationsrecht). Obwohl die Bundesländer in diesen Bereichen keine Kompetenzen haben, können sie jedoch den Bund auffordern, entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten. Da den Grünen Oberösterreich die möglichst effektive Zurückdrängung der nationalen und internationalen Kinderpornografie auf allen Ebenen im Interesse aller Betroffenen, vor allem der Kinder, die das "schwächste und schutzloseste Glied der Kette" darstellen, ebenfalls ein wichtiges Anliegen ist, haben wir diese Aufforderung an den Bund bewusst unterstützt. Der weitere Diskussionsprozess sowie die allenfalls konkreten Umsetzungsmaßnahmen müssen in der Folge auf Bundesebene erfolgen. Dabei war uns die Diskussion in anderen europäischen Ländern, vor allem auch der BRD, durchaus bewusst und sehen wir auch die dort auftretenden Problemfelder, die in Österreich auch keinesfalls "nachgemacht" werden sollten! Der Bezug auf das "Deutsche Modell" wurde in erster Linie deshalb erwähnt, weil in der BRD zuerst der Weg in Richtung Selbstverpflichtung der Provider gewählt wurde, was besonders auch aus unserer Sicht den ersten Schritt darstellen und dem erst in einem weiteren Schritt eine gesetzliche Regelung nachfolgen sollte. Darauf wird in der Begründung des Antrages auch ausdrücklich Bezug genommen. Im Unterschied zur BRD hat in Österreich das Zweite Gewaltschutzgesetz außerdem den Tatbestand des § 207a StGB insoweit erweitert, als nunmehr auch der „wissentliche Zugriff auf eine pornographische Darstellung Minderjähriger“ unter Strafe gestellt wird - und umgekehrt das tatsächlich zufällige Aufrufen von Websites mit solchen Inhalten nicht kriminalisiert wird. Im Sinne eines möglichst umfassenden Opferschutzes, ist es unserer Meinung nach ganz wesentlich der weiteren – und vor allem ganz leichten – Ausbreitung der Kinderpornografie via Internet auch durch das Mittel von Seitensperren zu begegnen. Das Wegbrechen jedes größeren oder kleineren Segmentes dieses Marktes wird Wirkung zeigen und je kleiner und geringer das Marktpotential für die Kinderpornografie gehalten werden kann, umso besser - vor allem für die Opfer. Was aus unserer Sicht im weiteren Diskussions- und Umsetzungsprozess allerdings von besonderer Bedeutung sein wird und uns vor allem von den Vorschlägen in der BRD unterscheidet, ist der Umstand, dass wir Grüne der Meinung sind, dass derartige Sperren zum einen ein vorgelagertes rechtstaatliches Verfahren erfordern und zum anderen eine parallele Grundrechtskontrolle - etwa eine/n Grundrechtsbeauftragte/n oder ein entsprechendes Grundrechtsgremium - unbedingt gewährleistet sein muss und zwar nicht nur hinsichtlich der Sperrlisten selbst, sondern vor allem auch der allenfalls im Zusammenhang mit solchen Sperren gesammelten Daten. Denn unserer Ansicht nach sind derartige Maßnahmen nur mit einem begleitenden Grundrechtsschutz zulässig und rechtfertigbar. Unter dieser Vorraussetzung, dass ein rechtsstaatliches Verfahren, eine strenge Handhabung und die Grundrechtskontrolle gesichert sind, stellen die vorgeschlagenen Maßnahmen einen adäquaten Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte dar und kann die Möglichkeit willkürlicher Zensur beseitigt werden. Unter diesem Gesichtspunkt stehen sich "Kinderpornografie" und "Meinungsfreiheit" auch nicht gegenüber. Das "world wide web" als Trägermedium für Inhalte muss mit denselben Garantien gesichert sein, wie alle übrigen Medien und Medieninhalte auch. Aber es kann dabei keinen Unterschied machen, mit welchem Medium ein tatsächlich verbotener und klar abgrenzbarer Inhalt transportiert wird: Kinderpornografische Inhalte sind in jeder Hinsicht und auf welchem Medium auch immer zu unterbinden - ganz gleich ob im Internet, auf DVD's, CD-ROM's, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften etc. oder im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen. Für jedermann/jederfrau ist beispielsweise unbestritten klar, dass der Verleiher oder die Verleiherin von Videokassetten oder DVD’s dafür zur Verantwortung gezogen wird, wenn kinderpornografisches Material weitergegeben wird. Für die Kinderpornografie ist außerdem noch zu betonen, dass es sich dabei nicht um Gesinnung oder Meinung handelt, sondern um eines der abscheulichsten Sittlichkeitsverbrechen, das unsere Strafrechtsordnung kennt. In diesem Zusammenhang ist unserer Meinung nach eben auch die Verantwortung der „KommunikationsmittlerInnen“ hervorzuheben und nicht bloß die Strafverfolgung der ProduzentInnen einerseits und KonsumentInnen andererseits. Denn die Vermittlung kinderpornografischer Inhalte trägt ebenfalls ganz wesentlich zur Aufrechterhaltung dieser in jeder Hinsicht zu verurteilenden Machenschaften bei und ist daher im Sinne eines umfassenden und wirksamen Opferschutzes genauso mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln zu unterbinden. Die teilweise behauptete bloß temporäre Wirksamkeit, die Wirkungslosigkeit oder die Umgehungsmöglichkeiten der geforderten Maßnahmen sind aus unserer Sicht kein tragfähiges Argument dagegen, denn selbst wenn nur ein geringer Wirkungsgrad eintritt, bedeutet dies bereits einen kleinen und ganz wichtigen Erfolg gegen die Kinderpornografie. Internetsperren sind eine zusätzliche Handlungsalternative, aber eben weil dieses Thema so wichtig ist, wollen wir auch auf dieser Ebene Maßnahmen anregen. Wir nehmen auch das häufig geäußerte Argument, dass es schärferer Aktionen gegen die Serverbetreiber selbst etc. braucht, gerne zum Anlass dies künftig verstärkt zu fordern, damit nicht nur den Sperren, sondern vor allem auch der dauerhaften Beseitigung kinderpornografischen Materials durch Serverbeschlagnahmen etc. zusätzliches Augenmerk von den Sicherheitsbehörden geschenkt wird. Allerdings kann sich dies aus Österreichischer Sicht lediglich auf in Österreich befindliche Anlagen erstrecken, welche unserer Ansicht und unseren Informationen nach eher die Minderheit darstellen. Die Grünen Oberösterreich stehen daher weiterhin für umfassende Maßnahmen gegen Kinderpornografie und den Schutz der Opfer, aber auch für die Wahrung der Meinungsfreiheit und der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grundrechte überhaupt. Aufgrund der zahlreichen Rückmeldungen ist unsere Stellungnahme zu diesem Themenbereich trotz aller gebotenen Kürze etwas umfangreicher ausgefallen, nicht zuletzt, um der Komplexität und Vielschichtigkeit zumindest ansatzweise gerecht zu werden. Wir bitten dafür um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Gottfried Hirz Klubobmann der Grünen im Oö. Landtag
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